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   OLG Köln, 29.11.1996 - 6 U 181/95   

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https://dejure.org/1996,4091
OLG Köln, 29.11.1996 - 6 U 181/95 (https://dejure.org/1996,4091)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.11.1996 - 6 U 181/95 (https://dejure.org/1996,4091)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. November 1996 - 6 U 181/95 (https://dejure.org/1996,4091)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hersteller und Vertreiber von Parfums und Körperpflegemitteln; Unterlassung der Verwendung der Signatur "Picasso" in einem Rundstempel; Anforderungen an eine Verletzungshandlung durch den Entwurf der Verpackung und dessen Präsentation anläßlich einer Besprechung; Abgabe ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJWE-WettbR 1997, 181
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.1996 - 6 U 181/95
    Die zeichenmäßige Benutzung setzt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BGH GRUR 90, 274,275 - "Klettverschluß"; 91, 609,610 - "SL", jew. m.w.N.) lediglich voraus, daß ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise zu der Vorstellung gelangt, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die Herkunft der Ware.
  • BGH, 28.02.1991 - I ZR 110/89

    "Caren Pfleger"; Ausschließung der Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen mit

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.1996 - 6 U 181/95
    Das ergibt sich schon daraus, daß Nachnamen regelmäßig von größerer Kennzeichnungskraft sind als der enger begrenzte Kreis von Vornamen (vgl. dazu BGH GRUR 91, 475,477 - "Caren Pfleger") und gilt im vorliegenden Fall umso eher, als der Nachname "Picasso" wegen der Berühmtheit des Malers Pablo Picasso besonders einprägsam und dem Großteil der angesprochenen Verbraucherinnen bekannt ist.
  • BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87

    "Klettverschluß"; Beurteilung des zeichenmäßigen Gebrauchs und der

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.1996 - 6 U 181/95
    Die zeichenmäßige Benutzung setzt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BGH GRUR 90, 274,275 - "Klettverschluß"; 91, 609,610 - "SL", jew. m.w.N.) lediglich voraus, daß ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise zu der Vorstellung gelangt, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die Herkunft der Ware.
  • BGH, 23.02.1989 - VII ZR 31/88

    Wahrung der Rechte des Käufers durch Erstattung einer schriftlichen Mängelanzeige

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.1996 - 6 U 181/95
    Denn mit Blick auf die Regelung des § 567 Abs. 3 ZPO endet der Instanzenzug hinsichtlich der Kosten, die sich auf den erledigten Teil der Klageansprüche erstrecken, auch im vorliegenden Fall einer Kostenmischentscheidung bei dem erkennenden Senat (vgl. näher BGH NJW 89, 2052 f; MüKo-Lindacher, ZPO, § 91 a RZ 106).
  • BPatG, 30.09.2003 - 27 W (pat) 226/02
    Mit entsprechender Begründung ist auch in der früheren, nach § 16 UWG zu Firmenkennzeichen ergangenen Rechtsprechung eine Verwechslungsgefahr angenommen worden (vgl BGH GRUR 1961, 628, 630 - Umberto Rosso; GRUR 1987, 183, 184 - Stoll; 1991, 475, 477 - Caren Pfleger), wobei diese Fälle - jedenfalls nach heutiger rechtlicher Beurteilung - wohl kaum dem Tatbestand einer unmittelbaren Verwechslungsgefahr (im engeren Sinne) zuzuordnen sind, sondern eine - allerdings äußerst zurückhaltend anzuwendende - Form der gedanklichen Verbindung der Marken durch das angesprochene Publikum nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Halbs 2 MarkenG darstellen (für mittelbare Verwechslungsgefahr zB OLG Köln NJWE-WettbR 1997, 181, 183 reSp - Picasso; Verwechslungsgefahr bejahend auch OLG Hamburg aaO- KLAUS BREE).
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